Ab ins THW!
Faszination Helfen – rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig.
Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft werden gebraucht, die ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet Sie mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft.
Daneben erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die Ihnen auch im Beruf nützlich sein kann.
Sind Sie neugierig geworden auf das THW?
Wenn Sie sich selbst im THW engagieren möchten, besuchen Sie uns einfach bei der nächsten Grundausbildung im Ortsverband Eggenfelden. Hier können Sie einmal hereinschnuppern, sich anschauen, wie der Dienst im THW aussieht und wer Ihre Kameradinnen und Kameraden sind.
Die Termine der Grundausbildung teilen wir Ihnen gerne mit
Bei unserem Ausbildungsbeauftragten Armin Strobl erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und können Details zu Ihrer Ausbildung und zum Ortsverband erfahren.
Grundausbildung im Ortsverband Eggenfelden, die Basis für die Arbeit im THW
Die Einsatzbefähigung ist die erste Ausbildungsstufe im THW. Sie wird im Rahmen der Grundausbildung im Ortsverband absolviert. Alle Helferinnen und Helfer werden einheitlich ausgebildet: der richtige Umgang mit Werkzeugen und Geräten aus der Standardausstattung des THW gehört genauso dazu wie Wissen über das THW, den Bevölkerungsschutz und das Verhalten im Einsatz. Die erste Ausbildungsstufe wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung den Einheiten des THW zugewiesen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
- Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
- Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.